Brillen sind ein Sehhilfsmittel, das nur in bestimmten Fällen für bestimmte Versicherte von den Kranken- und Gesundheitskassen übernommen wird. Versicherungsnehmer müssen sich vorab erkundigen, mit welchen Dienstleistern die Versicherung zusammen arbeitet, denn Versicherte dürfen nur bei den Partnern der Kassen eine Sehhilfe beantragen, um einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen. Mit dem Kauf einer Brille sollte eine externe Brillenversicherung abgeschlossen werden.
Kostenübernahme Brille für Minderjährige
Alle Personen, die die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben oder vor dieser Zeit versicherungspflichtig tätig sind, haben bei allen Kranken- und Gesundheitsversicherungen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für die Brillengläser. Grundsätzlich sind die Kassen nicht verpflichtet, die Kosten für das Brillengestell zu übernehmen, da dies dem persönlichen Geschmack des Trägers vorbehalten bleibt. Einige Partner der Kassen bieten kostenlose Brillengestelle an. Die Zuzahlung für die Brillengläser beträgt durch die Erziehungsberechtigten mindestens fünf Euro, maximal jedoch nicht mehr als zehn Euro.
Die Kostenübernahme wird aber nur gewährt, wenn die Erziehungsberechtigten für ihr Kind ein Rezept nachweisen. Bevor die Brille beim Optiker in Auftrag gegeben wird, müssen sie mit ihrem Kind zum Augenarzt. Dieser muss die medizinische Notwendigkeit einer Sehhilfe diagnostizieren und aufgrund dieser ein Rezept ausstellen. Mit diesem Rezept suchen die Erziehungsberechtigten mit dem minderjährigen Patienten einen Optiker auf, der als Partner bei der Versicherungskasse gelistet ist, und legen das vor. Sie suchen sich ein Gestell aus und die Basis-Brillengläser ohne Entspiegelung und Tönung werden entsprechend der vereinbarten Höhe von der Kasse übernommen.
Kontaktlinsen kommen nur dann in Betracht, wenn der Augenarzt das für medizinisch notwendig hält. Grundsätzlich sind die Kassen nicht verpflichtet, eine alternative Sehhilfe zu finanzieren, wenn kein medizinischer Grund vorliegt.
Um künftig nicht alle Kosten für Brillenersatz oder den vollständigen Austausch der Sehhilfe übernehmen zu müssen, bieten die Optiker mit einem von der Kranken- oder Gesundheitskasse unabhängigen Versicherungspartner eine Brillenversicherung an. Die Versicherungshöhe der Police beläuft sich auf die Gesamtkosten des Brillenpreises. Die Beitragshöhe ist maßgeblich von der Höhe der Versicherungssumme abhängig. Für hochwertige Brillen ist ein höherer Beitrag zu leisten als für günstigere Brillen. Die Brille ist nach Abschluss der Versicherung in der Regel gegen Schäden jeder Art und Diebstahl versichert.
Kostenübernahme Sehhilfe Erwachsene
Alle Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten nur unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfen zur Kostenübernahme einer Sehhilfe. Hier gilt wie bei Minderjährigen, dass die Kosten nur dann übernommen werden, wenn die Brille bei einem Partner der Kranken- oder Gesundheitskasse beauftragt wird. Des Weiteren ist für eine bewilligte Kostenübernahme der Gläser ein medizinisches Rezept notwendig. Die Zuzahlung beträgt gesetzlich mindestens fünf Euro und darf zehn Euro nicht überschreiten.
Unter folgenden Voraussetzungen ist die Kostenübernahme für die Brillengläser in einfacher Ausführung ohne Entspiegelung und Tönung vorgesehen:
- Die maximale Sehschärfe beträgt bei Anwendung der Sehhilfe maximal 30 Prozent.
- Das Rezept basiert auf einer diagnostizierten Kurz- oder Weitsichtigkeit von mindestens sechs Dioptrien oder Hornhautverkrümmung ab vier Dioptrien.
Als Sehhilfe wird unter normalen Umständen immer nur die Brille anerkannt. Kontaktlinsen sind bei entsprechenden physischen Beeinträchtigung des Patienten zulässig, wenn diese medizinisch nachgewiesen wird.
In der Regel müssen Patienten vor der Auftragsvergabe beim Optiker keine gesonderten Formulare zur Kostenübernahme ausfüllen. Die anteiligen Kosten für die Sehhilfe werden direkt zwischen dem Optiker und der Kasse verrechnet. Auf der Endrechnung des Patienten erscheint unter „Zahlbetrag“ der vom Patienten zu übernehmende Anteil, der Rest ist bereits abgezogen. Es gibt bei den Kranken- und Gesundheitskassen keine weiteren Erstattungen.
Keine Brille aus modischem Anlass
In der Gesellschaft tragen viele eine Brille, die keine Brille benötigen. Jedenfalls nicht aufgrund einer medizinischen Diagnose. Es handelt sich dabei um ein modisches Accessoire. Selbstverständlich werden Sehhilfen nicht aufgrund eines Trends der Gesellschaft von den Versicherungen übernommen. Wer eine Brille ohne Sehstärke beim Optiker anfertigen lässt, muss die Kosten dafür in voller Höhe übernehmen.
Wer aufgrund der Diagnose eines Augenarztes eine Brille verschrieben bekommt, kann nicht in regelmäßigen Abständen eine neue Brille beantragen, nur weil die zuvor ausgewählte nicht mehr dem modischen Standard entspricht. Eine Brille ist ein notwendiges Hilfsmittel jedoch erfolgt der Zuschuss nur bei einer gravierenden Veränderung der Dioptrien. Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollten sich deshalb ein Gestell aussuchen, dass gut verarbeitet und modisch neutral ist, wenn das Budget nicht ausreicht, um bei einer Geschmacksveränderung eine neue Brille anzuschaffen.